Gericht kippt Prostitutionsverbot per Eilentscheidung
(Münster 08.09.2020) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das coronabedingte Verbot der Prostitution in Nordrhein-Westfalen vorläufig außer Kraft gesetzt. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, erklärte das Gericht in einer Eilentscheidung am Dienstag (AZ: 13 B 902/20.NE). Das Gericht gab damit dem Antrag eines Unternehmers statt, der in Köln ein Erotik-Massagestudio betreibt. Die Landesregierung NRW kündigte bereits die Prüfung der Entscheidung an.
Das Oberverwaltungsgericht führte in seiner Urteilsbegründung aus: Zwar sei das Infektionsgeschehen weiterhin dynamisch und der Erlass von Schutzmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung daher grundsätzlich gerechtfertigt, führte das Gericht aus. Inzwischen habe es jedoch weitgehende Lockerungen in nahezu allen gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen gegeben. Daher sei nicht nachvollziehbar, dass bei sexuellen Dienstleistungen nach wie vor ein vollständiger Ausschluss von Infektionsgefahren erforderlich sei. Bei auf zwei Personen beschränkten sexuellen Kontakten sei die Gefahr zahlloser Infektionsketten geringer als bei anderen bereits zugelassenen Veranstaltungen.
Es sei “nicht ersichtlich, dass das mit dem Ausstoß von Aerosolen verbundene Risiko der Ansteckung bei sexuellen Handlungen zweier Personen deutlich größer sei als bei privaten Feiern mit bis zu 150 Personen, die zum Teil durch eine ausgelassene Atmosphäre mit Musik, Tanz und dem Konsum alkoholischer Getränke geprägt seien”, erklärte das Gericht in dem unanfechtbaren Beschluss. Zu einer erhöhten Atemaktivität und dem damit verbundenen vermehrten Ausstoß von möglicherweise virushaltigen Aerosolen komme es beispielsweise in Sportstätten, wo die Ausübung nicht kontaktfreier Sportarten gestattet sei, ebenso in Fitnessstudios.
Auch in Norddeutschland dürfen Huren wieder arbeiten
Auch in Norddeutschland dürfen Bordelle unter Auflagen wieder öffnen. Die Nordländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern einigten sich heute auf eine Aufhebung des Verbots von Sexarbeit ab dem 15. September. Allerdings unter Auflagen: Mund und Nase müssen bei der Arbeit bedeckt sein, Termine müssen schriftlich fixiert und die Kontaktdaten der Kunden aufgenommen werden. Außerdem darf es zum Sex keinen Alkohol geben. Verboten bleibt Prostitution in Fahrzeugen oder auf Veranstaltungen.
Erotik Branche blutet aus
Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen kritisiert das Berufsverbot für die Branche schon seit langem. Sexarbeiterinnen und -arbeiter würden damit in die Illegalität getrieben. Sie seien auf sich allein gestellt und würden bei der Arbeit größere Gesundheitsrisiken eingehen. Der Verband sprach vom “Ausbluten einer ganzen Branche”, das Mitarbeiter und Betriebe in ihrer Existenz bedrohe.
Europas größtes Bordell meldet Insolvenz an
Das Großbordell “Pascha” in Köln hatte bereits am 1.09.2020 Insolvenz angemeldet. Die Nachricht war für die Stadt Köln ein Schock. Im Pascha waren 60 Mitarbeiter angestellt, darunter Handwerker, Köche, ein Friseur, Elektriker, Masseure, Reinigungskräfte und Sicherheitsleute. Bis zu 120 Frauen hatten im Pascha Zimmer gemietet, in denen sie Freier empfingen. Das ist jetzt vorbei.
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