Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster das Sexverbot in NRW-Bordellen gekippt hatte musste die Landes Regierung reagieren. Nun gibt es einen ganzen Katalog an Corona Regeln für Sexkauf in NRW.
Lüften, Händewaschen und immer schön einer nach dem anderen gilt für alle Bordelle und Prostituierte in Nordrhein-Westfalen. Das detaillierte Regelwerk befindet findet sich in der überarbeiteten Anlage zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Für Sexarbeiterinnen und ihre Kunden gelten strenge Auflagen.
Folgende Regeln müssen Kunden von Prostituierten beachten
Kontaktdaten angeben: Wer sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen will, muss persönliche Daten hinterlassen: Zeitpunkt des Kontaktes, Name, Adresse und Telefonnummer. Diese müssen von den Prostituierten oder Bordellbetreibern vier Wochen lang aufgehoben werden.
Mindestabstand einhalten: Außer “während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung” müssen Kunden, Prostituierte und andere Bordellzugehörige den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten.
Nur Einzelkontakt: Kunden dürfen nur alleine Sex mit Prostituierten haben. Mehr als diese zwei Personen dürfen sich derweil nicht im Raum befinden.
Hände waschen: Kunden und Prostituierte müssen sich vor und nach der sexuellen Dienstleistung die Hände waschen beziehungsweise desinfizieren. Die Bordelle und Prostituierten müssen für entsprechende Möglichkeiten sorgen.
Sex nur mit Maske: Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Kontakt zwischen Kunden und Prostituierten ist ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten.
Keine Getränke beim Sex: Der Konsum von Lebensmitteln, Getränken und stimulierenden Substanzen ist für Kunden in den Räumen der sexuellen Handlungen verboten. Allerdings ist das in Bars und Gaststätten, die zu den Bordellen gehören, jedoch erlaubt.
Worauf Sexarbeiter/innen und Bordellbetreiber in NRW achten müssen!
Kunden bei Symptomen abweisen: Prostituierte müssen Kunden mit Symptomen einer Atemwegsinfektion grundsätzlich abweisen. Die Pflicht, auf die Gesundheit zu achten, liegt also nicht nur beim Kunden. Auch wer sich an die anderen Regeln der Corona Schutzverordnung nicht hält, muss abgewiesen werden.
Bettwäsche wechseln: Die von den Prostituierten oder Bordellen gestellte Bettwäsche muss nach jedem Kundenkontakt gewechselt werden.
Räume lüften: Die Räume, in denen sexuelle Dienstleistungen erbracht wurden, müssen für eine Viertelstunde gelüftet werden.
Flächen desinfizieren: Alle möglichen Kontaktflächen und verwendeten Materialien sowie Sexspielzeuge müssen gereinigt und desinfiziert werden
Hinweisschilder und Aushänge: Prostituierte und Bordellbetreiber müssen ihre Kunden durch Hinweisschilder und Aushänge über die allgemeinen Hygieneregeln und die besonderen Corona-Regeln für Prostitution informieren.
Wie immer sind sich auch beim Prostitutionsverbot die Bundesländer mal wieder nicht einig
Auch in anderen Bundesländern ist Prostitution unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, darunter Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Jedoch bleibt die Prostitution in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vorerst verboten.
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Förderalismus hat eben auch Nachteile.