1.000 Sexarbeiterinnen auf dem Weg nach Rheinland-Pfalz
Bordelle, Prostitutionsstätten und andere ähnliche Einrichtungen dürfen ab dem 10. Juni unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. So steht es in der neunten Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Mehr als 1000 Prostituierte aus der gesamten EU machen sich auf den Weg in die Bordelle des Landes.
Mit der neuen Verordnung wird Prostitution in Rheinland – Pfalz ab Mittwoch, dem 10.06.2020 wieder erlaubt. Dort heißt es: „Für Dienstleistungen in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen gelten Absatz 1 und die Sätze 1 und 2 entsprechend.“ Das bedeutet eigentlich, dass das Abstandsgebot eingehalten werden müsste. Sollte dies „zwischen Personen im Einzelfall wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden können, gilt die Maskenpflicht“. Auch müssen die Kontaktdaten aller Personen in Bordellen erfasst werden.
Weitere Voraussetzungen für den Betrieb der Bordelle ist die Einhaltung der Hygienevorschriften. Regelmäßiges Lüften, Desinfektion und das Tragen von Mundschutz sind Pflicht.
Das ausführliche Hygienekonzept (Entwurf 9. CoBeLVO) vom 04.06.2020 gibt es auf der Seite der Landesregierung.
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