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Prostituierte wegen Sex mit Kind zu Geldstrafe verurteilt

Eine Prostituierte wurde in Basel wegen Sex mit einem Kind schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Des Landes wird die Hure aber nicht verwiesen.

Prostituierte nimmt 13-Jährigen mit aufs Zimmer

Staatsanwalt wollte Landesverweis

Der Staatsanwalt forderte einen Schuldspruch und neun Monate bedingte Geldstrafe, sowie einen Landesverweis von fünf Jahren. Besonders der Landesverweis belastet die Beschuldigte schwer, da er für sie mit einem Existenzverlust einhergehen würde. Mehrmals während der Verhandlung brach die Prostituierte in Tränen aus. Die Staatsanwaltschaft selbst war bei Prozess nicht zugegen.

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Symbolfoto

Verteidigung forderte Freispruch

Die Verteidigung forderte einen Freispruch für ihre Mandantin. Denn der Jugendliche sei durch zahlreiche Vorhandlungen aktiv geworden. Dazu komme, dass ihrer Mandantin kein Vorsatz angelastet werden könne, da sie als Angestellte davon ausgehen könne, das die anderen Angestellten ihre Arbeit pflichtgemäß erfüllen, was beim Einlass des Teenagers nicht der Fall war. Die Verteidigung wies auch darauf hin, dass es ihrer Mandantin nicht um die Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse gehe, sondern um die Einnahmen.

Dazu komme noch, dass der Jugendliche bei der Befragung angegeben habe, keinen Schaden erlitten zu haben. Er wünsche sich auch, dass die Beschuldigte nicht strafrechtlich verfolgt werde, so die Verteidigung.

Gericht sprach die Prostituierte Schuldig, verhängte aber keinen Landesverweis

Das Gericht hatte insbesondere die Frage zu klären, ob die Beschuldigte eventualvorsätzlich gehandelt habe, also ob sie willentlich in Kauf genommen habe, dass der junge Mann noch im Schutzalter war. Dies verneinte das Gericht. Denn der Jugendliche sehe zwar jung aus, mit einer Körpergröße von über 1,80 Meter sei das genaue Alter aber schwierig einzuschätzen.

Das Gericht sprach die Beschuldigte jedoch der fahrlässigen sexuellen Handlung mit Kindern schuldig. Die Frau wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, aber zu keinem Landesverweis. Unter anderem argumentierte das Gericht, dass es nicht wirklich eine Rolle spiele, ob es tatsächlich zum Geschlechtsverkehr kam, oder lediglich zu sexuellen Handlungen, wie sie die Beschuldigte beschrieb. Die Frau hätte überprüfen müssen, ob sich ihr Kunde noch im Schutzalter befinde oder nicht. Die 23-Jährige gab an, dass sie seit diesem Vorfall bei jedem Freier den Ausweis verlange.

Auch für den 13-Jährigen endete die Aktion nicht straffrei. Er erhielt von seinen Eltern Hausarrest.

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